Ihre Catering in Marburg, Homberg, Giessen und Umgebung

Ihr Catering
für

  • Drei Generationen
    Gastfreundschaft
  • Inspiriert von
    Jamie Oliver

Bekannt aus:

Giebenner Allgemeine Oberbeff Alsfeld Feldatal Rolling
Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Unser Konto:
DE44 5309 3200 0006 9118 54
BIC: GENODE51ALS

1. GELTUNGSBEREICH DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

2. LEISTUNGSUMFANG

3. RÄUMLICHKEITEN

4. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG

5. LEISTUNGEN, ZAHLUNGSMODALITÄTEN

6. LIEFERUNG UND TRANSPORT

7. GEFAHRTRAGUNG (BEI DER LIEFERUNG VON SPEISEN UND GETRÄNKEN)

8. HAFTUNG FÜR MÄNGEL

9. SONSTIGE HAFTUNG

10. AUFWENDUNGSERSATZ BEI KÜNDIGUNG DES VERTRAGES

11. MITNAHME VON SPEISEN & MITBRINGUNG VON SPEISEN

12. SPEISEN AUS DEN GROSSEN PFANNEN UND VOM GRILL

13. RÜCKTRITT DURCH JC UND MÄNGELREGELUNG

14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge die die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, Bereitstellung von Personal und Equipment) sowie die Gebrauchsüberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und von Veranstaltungsequipment durch Martin Jantosca Catering (im Folgenden: „JC“ genannt) zum Gegenstand haben. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als JC ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor diesen AGB.

 

Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung von JC maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner gegenüber JC abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch diese Geschäftsbedingungen unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.

 

1.1 Vertragsschluss

 

Der Vertrag ist geschlossen, sobald ein Catering, die Vermietung der Räumlichkeiten oder sonstige Lieferung und Leistung bestellt und Zugesagt sind. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags/der Annahme des Kunden/Veranstalters durch JC zustande. Die verbindliche Zusage des Vertrages kann mündlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich mitgeteilt werden und behält bei jedem Kanal seine Wirksamkeit.

 

1.2 Vermittler

 

Ist der Veranstalter nicht der Besteller selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamt-schuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. JC haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für Ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag.

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2. Leistungsumfang

 

Die Leistungen von JC umfassen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Hiervon ausgenommen sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer ausreichenden Strom- und Wasserversorgung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereit zu stellen wenn diese benötigt werden. Die JC ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der Vertragspartner.

Sofern einzelne Artikel des Leistungssortiments, auch aufgrund von saisonalen Veränderungen, vorübergehend nicht lieferbar sind, behält sich JC einen Austausch gegen mindestens gleichwertige Ware vor, die der vertraglich vereinbarten Leistung in ihrem Qualitätsniveau und Beschaffenheit entspricht. Der Vertragspartner ist verpflichtet, gewünschte Veränderungen hinsichtlich des Leistungsumfangs spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben.

 

Der Kunde verpflichtet sich JC umgehend über Reduzierungen der Personenanzahl zu informieren. Erfolgt die Informationsweitergabe bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn, stellt JC keine Forderung. Überschreitet die Reduzierung 5% der gesamten Personenanzahl, behält JC sich vor eine Ausfallspauschale entsprechend dem Angebot zu erheben. Wird die Personenanzahl seitens des Kunden später als drei Werktage vor der Veranstaltung um mehr als 5% der Gesamtpersonenanzahl reduziert, werden die Leistungen dennoch in voller Höhe berechnet. Bei starker Reduzierung der Personenanzahl ist JC berechtigt die Räume je nach Verfügbarkeit zu tauschen. Reduziert sich der Personenanzahl auf mehr als 40% zur ersten Anfrage, steht es JC frei die Leistung auch nach Vertragsschluss zu verweigern.

 

Im Falle einer positiven Abweichung der vorab gemeldeten Personenanzahl, wird der Preis anhand der tatsächlichen Personenanzahl berechnet.

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3. Räumlichkeiten

 

3.1 Unter- und Weitervermietung

 

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Gegenstände ist untersagt.

 

3.2 Nachtzuschlag

 

Nach 02:00 Uhr nachts wird eine zusätzliche Servicepauschale auf die anwesenden Servicekräfte berechnet. Diese beträgt 50,-€ pro angefangene Stunde. Für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von JC fallen keine Gebühren für das Servicepersonal an. Sollte weiteres Personal vom Vertragspartner gefordert werden als es im Ermessen von JC geplant wurde ist dieses nach Vorgabe von JC zu vergüten.

 

3.3 Lautstärke

 

Ab 24:00 Uhr ist darauf zu achten, dass die Lautstärke der Musik so einzurichten ist, dass die unmittelbaren Nachbarn nicht belästigt werden (z.B. durch Schließen der Fenster und Türen). Eine Verkeilung der Türen ist untersagt.

 

3.4 Ende der Veranstaltung

 

Nach einer Veranstaltungsdauer von 5 Stunden bei Abendveranstaltungen kann das Servicepersonal nach Rücksprache mit dem Serviceleiter einen Endzeitpunkt aus Wirtschaftlichkeitsgründen festlegen.

 

3.5 Dekorationen und mitgebrachte Gegenstände

 

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das JC die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann JC für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Konfetti und Konfettikanonen sind in unseren Räumlichkeiten untersagt. Bei Beschädigung des Inventars durch Dekoration kann auch im Nachgang eine Berechnung der entstandenen Kosten erfolgen.

 

3.6 Haftung Kunden beschaffte technische Geräte

 

Soweit JC für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt JC von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

 

3.7 Verwendung Elektrischer Geräte

 

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von JC bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von JC gehen zu Lasten des Kunden, soweit JC diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf JC ggf. pauschal erfassen und berechnen.

 

3.8 Technische Störungen

 

Störungen an JC zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit JC diese Störungen nicht zu vertreten hat.

 

3.9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

 

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. den Räumlichkeiten von JC. JC übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von JC. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

3.10 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial

 

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. JC ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist JC berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit JC abzustimmen.

 

3.11 Haftung des Kunden für Schäden

 

Sofern der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. JC kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

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4. Vertragsabschluss, -partner, Haftung

 

Vertragspartner sind JC und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch JC zustande. JC steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. Vertragsschlüsse und Anfragen sind in schriftlicher Form, bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu stellen. Kurzfristigere Anfragen bedürfen ebenfalls der Schriftform.

 

4.1 JC haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von JC beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von JC beruhen.

 

4.2 In begründeten Fällen kann eine Veranstaltung auch nach Vertragsabschluss von JC gekündigt werden, wenn über den tatsächlichen, insbesondere einem gewerblichen Anlass der Veranstaltung oder die Person des Veranstalters nicht informiert wurden.

 

Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von JC auftreten, wird JC bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, JC rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

4.3 Mündliche Absprachen und Zusicherungen durch JC und durch unsere Mitarbeiter bleiben bis zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich.

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5. Leistungen, Zahlungsmodalitäten

 

JC ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von JC zugesagten Leistungen zu erbringen. Die gesondert vereinbarten Leistungen und Pflichten ergeben sich aus dem Vertrag und beziehen mündliche Absprachen mit ein. Die Leistungen werden von JC nach besten Wissen und Gewissen erbracht.

 

5.1 Für geringfügige Änderungen von Angebotspreisen und der endgültigen Rechnung behält sich JC vor die martkwirtschaftliche Lage, sowie weitere Faktoren wie etwaige Änderungen des Kunden einzubeziehen. Bei Überschreitung des Zeitraumes von 4 Monaten zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltungsbeginn, behält sich JC vor eine Presisänderung vorzunehmen. Alle bisherigen Preise und Veröffentlichungen von JC verlieren mit Erscheinen dieses Angebotes Ihre Gültigkeit.

 

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von JC zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über JC beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von JC verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

 

5.3 Anzahlung

 

Soweit im Einzelfall keine Preise vereinbart wurden, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Preisliste von JC. Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwehrsteuer.

Ab einem Auftragswert von 2.000,00 € brutto wird eine Anzahlung von 40% der Gesamtsumme erhoben. Diese muss 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin auf unser Konto überwiesen werden.

DE44 5309 3200 0006 9118 54 BIC: GENODE51ALS

 

5.4 Rechnungen von JC ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. JC kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Der Rechnungszugang kann auch per E-Mail, per Post oder per Fax erfolgen.

 

5.5 Zahlungsverzug

 

In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist JC berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Der Verzug einer Zahlung tritt automatisch nach Ablauf des zehnten Tages nach Rechnungszugang und keinem Zahlungseingang auf o.g. Konto ein. Die Forderungen von JC gegen Vertragspartner, die Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, sind während des Verzugs mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, beträgt der Verzugszinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

 

5.6 Stornierungsbedingungen

 

Wir behalten uns folgende Stornierungsbedingungen vor:

 

o Rücktritt später als 181 Tage vor der VA - 25% des Gesamtumsatzes

o Rücktritt später als 60 Tage vor der VA - 50% des Gesamtumsatzes

o Rücktritt später als 21 Tage vor der VA - 75% des Gesamtumsatzes

o Rücktritt später als 7 Tage vor der VA - 100% des Gesamtumsatzes

 

Der Gesamtumsatz berechnet sich nach der Formel : Angebotspreis pro Person ( Speisen, Getränke, Sonstige Leitung ; Benennung entsprechend dem Angebot) X Personenanzahl. Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten.

 

5.7 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragspartners ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

5.8 Dem Vertragspartner ist es untersagt, seine bestehenden oder künftigen Forderungen gegen JC an Dritte abzutreten. JC kann vom Vertragspartner angemessene Sicherheiten in Form von Bürgschaften, Kautionen oder Versicherungen verlangen.

 

5.9 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 

5.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von JC aufrechnen oder verrechnen.

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6. Lieferung und Transport

 

Die Liefer- und Leistungstermine werden vertraglich gesondert festgelegt und sind verbindlich. Es sei denn JC wird an der Erfüllung der Verbindlichkeiten durch den Eintritt unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die JC trotz der nach dem Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt gehindert. In diesem Falle und wenn die Lieferung oder Leistung nicht innerhalb angemessenen zu verlängernder Frist erbracht werden kann, wird JC von der Liefer- und Leistungspflicht entbunden. Soweit die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht durch JC zu verantworten ist, besteht kein Schadensersatzanspruch.

 

6.1 Die Lieferkosten berechnen sich entsprechend dem Angebot. Nicht von JC zu vertretende Sonderfahrten werden ebenfalls berechnet.

 

6.2 JC wird von der Lieferverpflichtung freigestellt, soweit an der Erfüllung durch den Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher Umstände (in Folge höherer Gewalt, Betriebsstörungen durch Streik oder Aussperrung, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe) gehindert wird, die trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte.

Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, Stau, lange Wege, Treppenaufgänge oder weitere erschwerende Umstände sind durch den Kunden vor Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen. Bei Nicht-Mitteilung behält sich JC vor eine Berechnung von Mehraufwand in Rechnung zustellen, auch wenn der Vertrag bereits geschlossen und Preise mitgeteilt und kalkuliert wurden. In diesem Fällen gehen Verspätungen und zeitliche Verzögerungen des Ablaufs nicht zu Lasten von JC.

Parkausweise und behördliche Genehmigungen, die zwingend nötig für die Lieferung sind, sind vom Kunden zu beschaffen.

 

6.3 Die Warmhaltebehälter und das Zubehör, müssen nach Absprache, aber in der Regel am nächsten Werktag nach der Lieferung zu JC zurückgebracht werden.

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7. Gefahrtragung (bei der Lieferung von Speisen und Getränken)

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke geht mit der Übergabe auf den Vertragspartner über.

 

7.1 Versendet JC Speisen oder Getränke oder Veranstaltungsequipment mittels eigener Fahrzeuge an den Vertragspartner, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Bestimmungsort des Vertragspartners auf diesen über.

 

7.2 Soweit in den Fällen der Lieferung, der durch von JC hergestellten Speisen, eine Abnahme vorausgesetzt ist, ist der Zeitpunkt der Abnahme für den Gefahrübergang auf den Vertragspartner maßgebend. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Vertragspartner das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.

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8. Haftung für Mängel

 

Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

 

8.1 Grundlage der Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.

 

8.2 Ist der Vertragspartner Kaufmann, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachkommt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel JC unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden von JC nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen.

 

8.3 Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet zunächst das Recht des Vertragspartners nach seiner Wahl Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.

 

8.4 Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach den in den AGB aufgeführten Maßgaben andernfalls sind diese ausgeschlossen.

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9. Sonstige Haftung

 

Soweit sich aus den vorherigen und nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet JC bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.

 

9.1 Der Kunde haftet für alle Schäden an den überlassenen Gebäuden oder am Inventar, die durch dessen Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht wurden.

 

9.2 Mitgebrachte Speisen und Folgen entziehen sich vollständig der Haftung von JC.

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10. Aufwendungsersatz bei Kündigung des Vertrages

 

Bei einem Ausfall der Veranstaltung aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen, in Folge einer Stornierung oder bei Verringerung der Teilnehmerzahl, erhält JC bei Bekanntgabe des Ausfalls eine Entschädigung in folgender Staffelung:

 

o Rücktritt später als 181 Tage vor der VA - 25% des Gesamtumsatzes

o Rücktritt später als 60 Tage vor der VA - 50% des Gesamtumsatzes

o Rücktritt später als 21 Tage vor der VA - 75% des Gesamtumsatzes

o Rücktritt später als 7 Tage vor der VA - 100% des Gesamtumsatzes

 

Die Berechnung des Gesamtumsatzes entsprechend in Punkt 5.6

 

10.1 Im Falle der Möglichkeit einer Weitervermietung der Räumlichkeiten kann JC den Anspruch auf Entschädigung fallen lassen. Dies muss schriftlich erfolgen. Können die Räumlichkeiten nicht anderweitig vermietet werden und Leistungen bereits gebuchter Drittanbieter durch einen Rücktritt des Kunden nicht statt finden, so gelten in 10. genannte Staffelung der Entschädigung.

 

Drittanbieter sind entsprechend der AGB der Anbieter zu vergüten. Sofern zwischen JC und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche bei JC auszulösen. Diese Bedingungen und Staffelungen gelten sowohl für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten von JC als auch für Außer-Haus Veranstaltungen.

 

10.2 Bei Verträgen, die eine Gebrauchsüberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie temporäre Bauten zum Gegenstand haben gelten folgende Entschädigungsregelungen:

 

o Rücktritt später als 181 Tage vor der VA - 25% des Gesamtumsatzes

o Rücktritt später als 60 Tage vor der VA - 50% des Gesamtumsatzes

o Rücktritt später als 21 Tage vor der VA - 75% des Gesamtumsatzes

o Rücktritt später als 7 Tage vor der VA - 100% des Gesamtumsatzes

 

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11. Mitnahme von Speisen & Mitbringung von Speisen

 

Die Mitnahme von übriggebliebene Speisen aus dem Vertragsgegenstand ist nur und ausschließlich mit dem entsprechenden Haftungsausschlussformular gestattet. Werden Speisen dennoch ohne das Haftungsausschlussformlar in eigener Verantwortung mitgenommen und verzehrt so trägt der Kunde alleinig die Verantwortung und Haftung hierfür. JC übernimmt keine weitere Garantie für Qualität oder Unbedenklichkeit der Speisen und Getränke bei Speisen nach der Veranstaltung.

 

11.1 Der Veranstalter sieht davon ab, selbst Speisen mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. In solchen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Servicegebühr / Schnitgeld). Bei mitgebrachten Speisen ist ein Haftungsausschlussformular zu unterzeichnen. JC übernimmt für Mitgebrachte Speisen und deren Folgen keine Haftung.

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12. Speisen aus den großen Pfannen und vom Grill

 

Bei Bestellung einer Gesamtleistung mit Pfannen und Personal am Veranstaltungsort, gewährleistet der Kunde das Vorhandensein einer Fläche von 4 Metern Länge und 4 Metern Breite. Je nach Angebot kann der Platz variieren. Die genannten Maße dienen als Mindestwert. Verschmutzung und Beschädigung in Form von Fettspritzern auf dem vertraglich festgelegten Untergrund des Veranstaltungsortes wird keine Haftung übernommen. Die Reinigung ist durch den Kunden zu erfüllen. Ansprüche auf Schadensersatz werden vollständig von JC abgewiesen. Der Kunde ist verpflichtet JC über empfindlichen Untergrund zu informieren. JC stellt dann einen Schutz in Form vom Vlies oder Teppich zur Verfügung. Der Untergrundschutz wird entsprechend dem Angebot berechnet.

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13. Rücktritt durch JC und Mängelregelung

 

Wird JC durch höhere Gewalt, Streik etc. in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn JC die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des JC auftreten, wird JC bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet JC rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Alle Ansprüche gegen JC verjähren grundsätzlich in eine Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des JC beruhen. Wird eine vereinbarte Anzahlung wie in Punkt 5.3 genannt, vom Vertragspartner nicht geleistet, ist JC dazu berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, ohne Schadensersatz oder Ausgleich zu stellen.

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14. Schlussbestimmungen

 

Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages nicht berührt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ider ausgeschlossen.

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